Ablauf

Psychotherapeutische Sprechstunde:

In diesem Erstgespräch können Sie Ihre Beschwerden darlegen. Es erfolgt eine Einschätzung, ob es sich um eine Erkrankung handelt, die gemäß den Richtlinien für Psychotherapie eine psychotherapeutische Behandlung notwendig macht. Es wird mit Ihnen besprochen, welche Behandlungsangebote oder Hilfen zu empfehlen sind.  Manchmal sind für eine fundierte Einschätzung auch mehrere (maximal drei) Gespräche notwendig.

Akutbehandlung:

Sollte eine sofortige Behandlung indiziert sein, können bis zu 12 Sitzungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Hier geht es um eine erste Stabilisierung und Krisenintervention.

Psychotherapie:

Ist eine längerfriste Behandlung der Erkrankung notwendig, werde ich mit Ihnen zunächst (bis zu vier) probatorische Sitzungen durchführen. Es erfolgt eine umfassende Diagnostik, die Erarbeitung von Therapiezielen und die Erstellung eines Behandlungsplans. Wir besprechen, ob eine Einzeltherapie oder Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppensitzungen sinnvoll ist.
Die Therapiesitzungen werden in mehreren Teilschritten bei ihrer Krankenkasse beantragt.  Für die Verhaltenstherapie sind bis zu 80 Sitzungen möglich. Privatversicherte klären bitte im Vorfeld mit ihrem Versicherungsträger die Leistungsübernahme ab.

Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten. Am Beginn einer Psychotherapie werden wir wöchentliche Termin vereinbaren. Ist das Behandlungsziel erreicht, kann es sinnvoll sein, die Sitzungen in größeren Abständen ausschleichen zu lassen. Bei manchen Interventionen ist es notwendig, eine Doppelsitzung einzuplanen; dies werde ich vorher mit Ihnen besprechen. Für Gruppentherapien sind ebenfalls Doppelsitzungen einzuplanen.